Revision
Unsere Revision befasst sich insbesondere mit der Jahres- und Konzernabschlussprüfung von Banken, der bankaufsichtsrechtlichen Prüfung, der Prüfung der Geschäftsgebarung sowie der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Revision
Unsere Revision beschäftigt sich insbesondere mit der Jahres- und Konzernabschlussprüfung von Banken, der bankaufsichtsrechtlichen Prüfung, der Prüfung der Geschäftsgebarung sowie der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Tätigkeitsfeld und Aufgaben
Der Österreichische Raiffeisenverband (ÖRV) ist zuständiger Revisionsverband für seine Mitgliedsgenossenschaften. Zu seinen Aufgaben zählen die Früherkennung und jährlichen gesetzlichen Revisionen sowie Bankprüfungen für die Kreditgenossenschaften sowie die jährlichen bzw. zweijährigen Revisionen für Waren- und Verwertungsgenossenschaftsmitglieder. Die Prüfungen selbst werden von umfassend ausgebildeten Revisor:innen eigenverantwortlich und weisungsfrei durchgeführt und von Revisionsanwärter:innen unterstützt. Ziel ist es, durch die Prüfung, das Vertrauen in die in den Abschlüssen enthaltenen Finanzinformationen der Nutzer:innen von Abschlüssen zu stärken. Unsere Revision verfolgt den Anspruch, die modernste Bankprüfung Österreichs zu garantieren.
Aktueller Transparenzbericht

Das Team
Das Team des Prüfungsbetriebs umfasst ca. 60 Mitarbeiter:innen. Die eigenverantwortlichen Wirtschaftsprüfer:innen und Genossenschaftsrevisor:innen werden von Expert:innen in den Fachgebieten der Bankprüfung, der Finanzmathematik, Statistik oder Umwelttechnik unterstützt. Studienabsolvent:innen von betriebs- oder rechtswissenschaftlichen Studienrichtungen sowie studienbegleitende Teilzeitmitarbeiter:innen machen in unserem Team ihre ersten Schritte auf der Karriereleiter und erwerben im Rahmen ihrer Tätigkeit sowohl on the job als auch in umfangreichen Aus- und Fortbildungsprogrammen laufend wertvolles Fachwissen.
Leistungen des Prüfungsbetriebs
- Bankprüfung gemäß BWG inklusive der Früherkennungstätigkeit gemäß § 61 BWG
- Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen (UGB,BWG)
- Konzernabschlussprüfungen nach UGB und IFRS
- Genossenschaftsrevision gemäß GenRevG
- Gebarungsprüfungen
- Prüfungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Prüferische Durchsicht von Abschlüssen
- Prüfungen des internen Kontrollsystems
- Sonderprüfungen
- Sonstige Prüfungen (PG 13)
- Vereinbarte Untersuchungshandlungen (PG 14)
- Prüfungen im Rahmen des institutionellen Sicherungssystems
- Prüfungen des Früherkennungssystems
- Widmungsgemäße Mittelverwendung aus der Emission von Wohnbauanleihen
- Vereinsprüfungen
- Interessenvertretung
- Ombudsmanntätigkeit
- Beratung Vorstandsvergütung
Mehr zur Abteilung
Jede Genossenschaft unterliegt einer gesetzlichen Pflichtprüfung durch den örtlich und sachlich zuständigen Revisionsverband.
Die Revisionsabteilung des ÖRV nimmt die Aufgaben der Früherkennung wahr und veranlasst insbesondere die jährlichen gesetzlichen Revisionen sowie Bankprüfungen für seine Kreditgenossenschaften und die jährlichen bzw. zweijährigen Revisionen für seine Waren- und Verwertungsgenossenschaftsmitglieder. Darüber hinaus gestaltet sie den organisatorischen und personellen Rahmen dafür, dass diese Revisionen in einer hohen Qualität rechtzeitig durchgeführt werden können.
Die Prüfungen selbst werden von umfassend ausgebildeten Revisor:innen eigenverantwortlich und weisungsfrei durchgeführt und von Revisionsanwärter:innen unterstützt.
Das Ergebnis der Prüfung wird in einem schriftlichen Bericht festgehalten; bei großen Genossenschaften bzw. Kreditgenossenschaften erfolgt zusätzlich die Erteilung eines Bestätigungsvermerkes.
Unabhängigkeit und Kontinuität sind aufgrund des gesetzlichen Auftrages – gestützt auf umfangreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen der Revisionsabteilung (inklusive einer jährlichen Nachschauprüfung) – gewährleistet. Weiters haben sich die Revisor:innen der Revisionsabteilung respektive der Prüfungsbetrieb gemäß §§ 24 und 25 APAG einer externen Qualitätssicherungsprüfung in einem sechsjährigen Intervall zu unterziehen und unterliegen weiters mindestens alle drei Jahre einer Inspektion durch die Abschlussprüferaufsichtsbehörde gemäß Art 26 VO (EU) 2014/537 (Abschlussprüfungs-Verordnung) iVm § 44 APAG (siehe auch Transparenzbericht).
Archiv Transparenzberichte
Transparenzberichte des Österreichischen Raiffeisenverbandes im Sinne des Art. 13 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 iVm § 55 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) finden Sie weiter unten in diesem Menüpunkt zum Download.
Aufgrund der Komplexität einzelner Themen sind im Prüfbetrieb Fachbereiche eingerichtet, die die Revisor:innen und Mitarbeitenden mit ihrer Expertise unterstützen, um die einzelnen Prüfungen kontinuierlich auf einem hohen Qualitätsniveau abwickeln zu können und dabei Effizienz und fachliche Exzellenz gewährleisten zu können. Diese Fachbereiche sind derzeit für die Bereiche Nachhaltigkeitsprüfung, Aufsichtsrecht, Risikomanagement, Kredit-, Treasury-, IFRS-, Konzern-Prüfung und Quantitative Accounting eingerichtet. Weiters beschäftigt sich eine Stabstelle mit dem Thema Prüfungsmethode und Qualitätsmanagement.
Die Revisionsabteilung ist Koordinationsstelle für die weiteren acht Landesrevisionsverbände des Raiffeisensektors. Mehr als 50% aller Bankprüfungen in Österreich werden von der Raiffeisen-Revision auf Bundes- und Landesebene abgewickelt. In Erfüllung dieser Funktion erfolgt die Führung des Revisionsausschusses, in dem die Zusammenarbeit der regionalen Revisionsverbände institutionalisiert ist. Alle einschlägigen Revisionsthemen werden in diesem Gremium bundesweit behandelt und abgestimmt, ebenso erfolgt die gemeinsame Interessenvertretung, insbesondere gegenüber den Bundesministerien für Justiz und Finanzen, der Finanzmarktaufsicht, der Oesterreichischen Nationalbank und der Bundeswirtschaftskammer.
Weiters erfolgt bei sektorübergreifenden Themen eine Mitarbeit bzw. Abstimmung in Interessenvertretungen wie insbesondere der Vereinigung österreichischer Revisionsverbände (VöR), dem Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC), der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen und deren Fachsenate und dem Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer:innen (IWP).
Aktuelle Transparenzberichte
Der Transparenzbericht dient dazu, der Öffentlichkeit einen Überblick über die Gesellschafts- und Aufsichtsstrukturen sowie über das Qualitätssicherungssystem zu verschaffen.
Nach § 55 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) sind Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, sofern sie Abschlussprüfungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen, verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres einen Transparenzbericht gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 zu erstellen, diesen auf ihrer Website zu veröffentlichen, ab dem Tag der Veröffentlichung dort mindestens fünf Jahre lang verfügbar zu machen und dies der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) anzuzeigen.
Ihr Kontakt
MMag. Dr. Michael Laminger
Wenn Sie Verstöße oder Verdachtsfälle im Bereich der Abschlussprüfung anonym und sicher melden möchten, klicken Sie hier. Die Kommunikation erfolgt über ein geschütztes Postfach, und Sie können anonym bleiben.