Grundprinzipien

Unsere Raiffeisen-Genossenschaften zeichnen sich durch 10 essenzielle Attribute aus.

Grundprinzipien

Unsere Genossenschaften zeichnen sich durch 10 essenzielle Attribute aus.

Wesensmerkmale der Raiffeisen-Genossenschaften

Hilfe zur Selbsthilfe

Hilfe zur Selbsthilfe

Bestimmte Funktionen werden gemeinsam getragen, um Herausforderungen besser zu bewältigen.

Solidarität

Solidarität

Solidarität ist Eigennutz auf einer höheren Ebene.

Selbstverwaltung

Selbstverwaltung

Entscheidungsprozesse der Genossenschaft werden durch demokratische Selbstbestimmung der Eigentümer:innen gestaltet.

Selbstverantwortung

Selbstverantwortung

Weil sie solidarisch mit ihrer Genossenschaft verbunden sind, stehen Miteigentümer:innen für ihr Handeln ein.

Identitätsprinzip

Identitätsprinzip

Miteigentümer:innen sind zugleich Geschäftspartner:innen und Mitentscheider:innen in ihrem Unternehmen.

Förderauftrag

Förderauftrag

Förderung der Miteigentümer:innen – ihr Nutzen steht im Vordergrund.

Subsidiarität

Subsidiarität

So viel Leistung wie möglich vor Ort erbringen – wirksam und effizient.

Regionalität

Regionalität

Aus der Region, für die Region – tief verwurzelt.

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit

Den Planeten und seine Schönheit erhalten, um weiterhin wirtschaften zu können.

Freiwilligkeit

Freiwilligkeit

Zusammenschluss, Eintritt und natürlich Beendigung der Miteigentümerschaft erfolgen immer freiwillig.

Glossar

Genossenschaft

(abgeleitet vom althochdeutschen „noz“)

„noz“ bedeutet so viel wie Vieh. Dazu kommt die Vorsilbe „Gi“ oder „Ge“, die immer auf eine Gemeinsamkeit hinweist. So hat beispielsweise die:der Genoss:in Anteil am Vieh oder an der Viehweide. Die Viehhaltung aber war Angelegenheit der „ginoz-caf“ – im Althochdeutschen das Wort für Genossenschaft.
(Quelle: Faust, Helmut: Geschichte der Genossenschaftsbewegung. Frankfurt a. M. 1977, Seite 20)

Gemeinsam erreicht man Ziele besser als alleine – das war seit jeher Grundgedanke einer jeden Genossenschaft. Genossenschaftliche Kooperation bietet sich also immer dann an, wenn das Verfolgen eines wirtschaftlichen Ziels die Leistungsfähigkeit einer:eines Einzelnen übersteigt, zugleich aber deren:dessen selbständige Existenz gewahrt werden soll. Hauptaufgabe der Genossenschaft ist es, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Miteigentümer:innen zu ergänzen und zu unterstützen (Förderauftrag). So tritt man beispielsweise gemeinsam am Markt auf, um günstigere Absatz- oder Einkaufskonditionen zu erlangen. Oder man bündelt betriebliche Funktionen, um sich auf das eigene Kerngeschäft konzentrieren zu können.

Anders als Kapitalgesellschaften sind Genossenschaften durch ihren satzungsgemäßen „Förderauftrag“ vor allem einem Ziel verpflichtet: der wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder, also Miteigentümer:innen.

Ein wesentlicher Unterschied!
Natürlich müssen sich auch Genossenschaften professionell, marktkonform und betriebswirtschaftlich effizient verhalten, um erfolgreich zu wirtschaften und wettbewerbsfähig zu bleiben. Doch steht dabei nicht die Gewinnmaximierung für Einzelne oder für anonyme „Shareholder:innen“ im Vordergrund, sondern das langfristige Wohl aller Miteigentümer:innen.

Auf dieser Grundlage stiften Genossenschaften nachhaltigen Nutzen und fördern zudem das Miteinander in ihrer jeweiligen Region – etwa durch Unterstützung von sozialen und gemeinnützigen Projekten oder Vereinen, durch kulturelle Initiativen, Bildungsangebote usw.

(abgeleitet vom lateinischen „solidus“ = gediegen, echt, fest)

Solidarität ist ein zentraler Wert der genossenschaftlichen Idee. Und dieser Wert wirkt in drei Richtungen:

Zum einen sind die einzelnen Raiffeisen Genossenschaften untereinander solidarisch. Denn obwohl jede einzelne Genossenschaft ein selbständiges Unternehmen ist, sollen doch allen Miteigentümer:innen und  Kund:innen die Sicherheit und die Vorteile einer starken Gruppe zugutekommen.

Zum zweiten ist die Genossenschaft solidarisch mit ihren Miteigentümer:innen. Auf Grundlage ihres Förderauftrags sorgt sie dafür, dass diese in ihrer konkreten Lebenssituation und entsprechend ihren persönlichen Wünschen und Zielen bestens betreut werden.

Zum dritten darf die Genossenschaft darauf vertrauen, dass ihre Miteigentümer:innen auch selbst dazu bereit sind, ihren Beitrag zu leisten, also solidarisch mit den Anliegen ihrer jeweiligen Genossenschaft sind.

(vom lateinischen „subsidium“ = Hilfe, Reserve)

Eine Zusammenarbeit erfolgt bei Raiffeisengenossenschaften stets nach dem Grundsatz der Subsidiarität:

Die Kraft der Genossenschaft wird nur dort eingesetzt, wo die Kraft der einzelnen Person nicht ausreicht und sie daher Hilfe benötigt. Von der Gemeinschaft werden also nur jene Aufgaben erbracht, die die einzelne Person nicht ebenso gut selbst erfüllen könnte. Dieses Prinzip gilt innerhalb jeder einzelnen Genossenschaft ebenso wie für die Zusammenarbeit verschiedener Genossenschaften im Raiffeisenverbund.

Auf Grundlage der Subsidiarität ist es der einzelnen Person also möglich, entsprechend ihren besonderen Talenten zu einem größeren Ganzen beizutragen. Dabei bleibt sie selbstbestimmt und eigenverantwortlich – auch was die allfällige Entscheidung angeht, Hilfe zu erbitten, wenn die eigenen Fähigkeiten an ihre Grenzen stoßen.

(vom lateinischen „idem“ = derselbe, dasselbe)

Im Verlauf ihrer über 150-jährigen Geschichte haben sich Genossenschaften in den verschiedensten Regionen und Märkten etabliert und sich dabei oft recht unterschiedlich entwickelt, was ihre Größe und Struktur angeht. Allen Genossenschaften ist jedoch gemeinsam, dass ihre Mitglieder zugleich ihre Eigentümer:innen und Kund:innen sind. Jede:r Miteigentümer:in ist also finanziell beteiligt. Sie haben entsprechend den Satzungen bestimmte Befugnisse der Mitentscheidung und sind zugleich Leistungsabnehmer:innen der Genossenschaft.

Dieses so genannte Identitätsprinzip unterscheidet eine Genossenschaft von allen anderen Formen der kooperativen Zusammenarbeit.

In einer Genossenschaft schließen sich die Mitglieder freiwillig zusammen, um gemeinsam zu wirtschaften.

Für die Gründung einer Genossenschaft gibt es im österreichischen Genossenschaftsgesetz keine Mindestzahl an Mitgliedern. Es genügen daher jedenfalls zwei Gründungsmitglieder. Diese können – abhängig von der jeweiligen Satzung – ebenso natürliche wie juristische Personen oder Personengesellschaften sein.

Genossenschaften zeichnen sich zudem durch eine „Offene Mitgliedschaft“ aus. Das bedeutet, sie haben keine eingeschränkte Mitgliederzahl. Jede:r, die:der als Mitglied eintreten will, hat dazu im Rahmen der satzungsgemäßen Regelungen die Möglichkeit.

Mitglieder einer Raiffeisen Genossenschaft haben keinen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Sie zeichnen nur einmal, beim Beitritt zur Genossenschaft, zumindest einen Geschäftsanteil und erhalten diesen bei allfälliger Beendigung der Mitgliedschaft in voller Höhe zurück.

Zusätzlich zum Recht der Mitbestimmung genießen Mitglieder einer Genossenschaft weitere Vorteile, erhalten etwa bestimmte Sonderleistungen oder werden bevorzugt zu verschiedensten Informations- und Diskussionsveranstaltungen eingeladen.

Grundlage für gelebte Mitverantwortung ist das Prinzip der Selbstverwaltung. Das bedeutet, die Miteigentümer:innen ordnen die internen Verhältnisse ihrer jeweiligen Genossenschaft eigenständig und tragen auf unterschiedliche Weise Verantwortung für deren aktuelle Ausrichtung und Zukunft.

Jährlich werden die Mitglieder, also alle Miteigentümer:innen, zur Generalversammlung geladen, erhalten dort Einblick in die aktuellen Geschäftszahlen und stimmen über alle Grundsatz-Entscheidungen der Genossenschaft ab. Dabei hat jede:r Miteigentümer:in – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung an der Genossenschaft – nur eine Stimme. Auf diese Weise wird die Genossenschaft vor der Dominanz einzelner Mehrheitseigentümer:innen bewahrt.

Von der Generalversammlung gewählte Funktionär:innen vertreten im Vorstand oder Aufsichtsrat die Interessen der Mitglieder und entscheiden über Auswahl, Anstellung oder Abberufung von Führungskräften. Zugleich repräsentieren sie die Genossenschaft nach außen.

So sind Raiffeisen Genossenschaften in ihrem Innenverhältnis keinen Weisungen Dritter unterworfen und vor Fremdeinflüssen weitestgehend geschützt.

(vom lateinischen „Regio“ = eine geographische- und Verwaltungsgliederung des Römischen Reiches zur Kaiserzeit)

Der Aktionsradius einer Raiffeisen Genossenschaft soll möglichst überschaubar – regional – sein. Das garantiert hohe Beweglichkeit im geschäftlichen Alltag, beste Kenntnis des Marktes sowie der Kund:innen und größtmögliche Nähe zu den Bedürfnissen der Miteigentümer:innen.

Regionalität in Kombination mit einer weiteren genossenschaftlichen Stärke, der Selbstverwaltung, ermöglicht zudem kurze Entscheidungswege und -zeiträume auch bei großen geschäftlichen Entscheidungen.

Auf Grund ihrer Größe, Dezentralität und meist kleinregionalen Ausrichtung haben sich Raiffeisen Genossenschaften in verschiedenen Verbundeinrichtungen zusammengeschlossen.

Die gezielte Verlagerung von Aufgaben auf Verbundunternehmen führt einerseits zu höherer Wettbewerbsfähigkeit, andererseits können Selbständigkeit und regionale Überschaubarkeit beibehalten werden. So wird das Prinzip der Solidarität sinnvoll erweitert.

Oft werden Verbundunternehmen, die aus primär betriebswirtschaftlichen Gründen gebildet werden, noch durch zusätzliche administrative Verbundeinrichtungen ergänzt, die Raiffeisen Genossenschaften beraten oder prüfen deren Interessen, vertreten deren Mitarbeiter:innen und bilden deren Funktionär:innen fort. Streng nach dem Subsidiaritätsprinzip übernehmen Verbundeinrichtungen aber nur die Aufgaben, die von den einzelnen Genossenschaften nicht zumindest genauso gut oder sinnvoll selbst wahrgenommen werden könnten.

Jede Genossenschaft ist nach dem Genossenschaftsgesetz verpflichtet, einem Prüfungsverband anzugehören. Dieser übernimmt die regelmäßige Kontrolle der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Geschäftsführung der Genossenschaft und betreut sie darüber hinaus in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen. Diese regelmäßige Prüfung (Revision) schützt sowohl Miteigentümer:innen als auch alle Unternehmen und Personen, die mit der Genossenschaft verbunden sind, vor finanziellem Schaden und macht sie so zur mit Abstand sichersten Rechtsform in Österreich.